Selbstbindung der Verwaltung Ergebnisse

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Selbstbindung der Verwaltung

Selbstbindung der Verwaltung Logo #42000 Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch eigenes, früheres Handeln. Im Verwaltungsrecht sind die Mehrzahl der zu treffenden Entscheidungen solche, in denen für die Behörde ein Ermessen, also ein Entscheidungsspielraum besteht. Nach {Art.|3|gg|juris} Gr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbindung_der_Verwaltung

Selbstbindung der Verwaltung

Selbstbindung der Verwaltung Logo #42072Einschränkung des Ermessensspielraums der Verwaltung. Die Verwaltung darf von ständiger Verwaltungspraxis nicht ohne rechtfertigenden Grund abweichen. Verwaltungsentscheidungen unterliegen dem Gleichheitssatz, d.h. die Verwaltung ist verpflichtet, gleiche Sachverhalte auch gleich zu behand...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Selbstbindung der Verwaltung

Selbstbindung der Verwaltung Logo #42134Selbstbindung der Verwaltung, die bei behördlichen Ermessensentscheidungen zu beachtende Auswirkung des Gebots der Rechtsanwendungsgleichheit. Eine Behörde darf von einer mehrmals in gleicher Weise ausgeübten Ermessenshandhabung nur abweichen, wenn sie für die verschiedene Behandlung einen sachliche...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Selbstbindung der Verwaltung

Selbstbindung der Verwaltung Logo #42834Mit Selbstbindung der Verwaltung bezeichnet man den Grundsatz, dass die öffentliche Verwaltung bei Ermessensentscheidungen nicht ohne sachlichen Grund von ihrer geübten Verwaltungspraxis abweichen darf. Dies ergibt sich aus dem auf Art. 3 Abs. 1 GG zurückgehenden Anspruch auf Gleichbehandlung von Bürgern mit gleichem Anliegen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/selbstbindungverwaltung.php
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